Energie & Steuern

Abgaben, Steuern und Gebühren machen neben den Energie- und Netzkosten
einen großen Teil der Gesamtkosten aus. Senken Sie also nach Möglichkeit auch die derzeitigen Kosten für Energie und Stromsteuern.

Spitzenausgleich:
Bereits im Energiekonzept der Bundesregierung aus dem Jahr 2010 war geplant, dass Steuervergünstigungen bei der Strom- und Energiesteuer an Auflagen geknüpft werden sollen. In derzeit vorliegenden Entwürfen zu Gesetzesänderungen ist vorgesehen, dass in den Jahren nach 2012 der sogenannte Spitzenausgleich an die Einführung eines sogenannten Energiemanagementsystems (EnMS) nach ISO 50001 geknüpft wird oder alternativ ein Umweltmanagementsystem (z.B. UMS nach EMAS) nachgewiesen wird.

"Auditverfahren" vs. "Einführung EMS gemäß ISO 50001 oder EMAS Nachweis"
Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind angedacht, da die Kosten die durch die Entwicklung und Einführung eines Managementsystems u.U. unverhältnismäßig hoch sein können. Es wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass als Alternative, Systeme als Nachweis zur Verbesserung der Energieeffizienz erarbeitet werden, die die Anforderungen der Norm DIN EN 16247-1 erfüllen (Anforderung an ein Energieaudit).
Falls Ihr Unternehmen als KMU klassifiziert werden kann (Definition: Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro) sind alle Varianten zu bewerten.

Unsere Dienstleistungen für Ihren Vorteil

Durch die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Kenntnis der für Ihr Unternehmen geltenden Möglichkeiten können Sie diese nutzen.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen:
  • Unabhängige Beratung in allen Fragen der Energieversorgung
  • Energieaudits entsprechend der genormten Anforderungen nach (DIN EN 16247-1)
  • Aufbau und Betrieb von wirksamen Energiemanagementsystemen (z.B. nach ISO 50001:2011)
  • Kompetente Analyse der Ausgangssituation und Energiekostenstruktur
  • Beratung bei möglicher Vergütung oder Rückerstattung
  • Unterstützung und Durchführung von Anträge
  • Know-how und Verlässlichkeit.
  • Erfahrung und Expertise in Energiethemen.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.


Sie erreichen uns telefonisch unter 0043 699 11 35 75 08
per eMail unter office@ztk.at
oder direkt über untenstehendes Kontaktformular:

Sparen Sie jetzt bei Ihren Energiekosten!

Termin
Info / News

Tipp! Informieren Sie sich auch über die Beratung zur Steigerung der Energieeffizienz, die Sie in Anspruch nehmen können. Wir stehen Ihnen auch zu diesem Thema telefonisch unter 0043 699 11 35 75 08 gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen und unverbindliches Angebot anfordern
Info

Die Neuregelungen zum Spitzenausgleich Energie- und Stromsteuer sind
im Bundesgesetzblatt Teil I 2012 Nr. 57 vom 11.12.2012 verkündet worden.

Informieren Sie sich zu den Rahmenbedingungen und rechtlichen Möglichkeiten
Das BAFA-Merkblatt: Hinweise zur Novelle 2012 des EEG

Bafa Merkblatt

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes liegt vor

Entwurf 2012-08-01 Aenderung Stromsteuergesetz

+++ Energieaudit-Norm: Inhalt DIN EN 16247-1+++

+++ Energiemanagement-Norm: Inhalt der EN ISO 50001:2011