
Energieaudit: Vom Energiecheck bis zum umfassenden Energiemanagement
Ein Energieaudit: im Einklang mit dem Energieeffizienz-Gesetz ist ein systematisches Verfahren
- zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie und/oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen
- zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für kostenwirksame Energieeinsparungen und
- Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht
- Interne Audits: Unterstützung bei der systematische Planung und Durchführung interner Audits (Anforderungen nach §17 und §18 EeffG)
- Externe Audits: Systematische Planung und Durchführung externer Audits (Anforderungen nach §17 und §18 EeffG) und Meldungen an die Monitoringstelle
+++ Fragen Sie rechtzeitig nach unabhängiger und qualifizierter Beratung: Durchführung EXTERNES ENERGIEAUDIT nach dem EEffG (EN16247) oder Einführung ENERGIE- oder UMWELTMANAGEMENTSYSTEM nach ISO 50001 bzw. ISO14001 inklusive INTERNES ENERGIEAUDIT sowie
Identifikation, Nachweis und Meldung von geeigneten ENERGIEEFFIZIENZMASSNAHMEN +++
Wichtige Termine:
- Jährlich bis zum 14. 2.: Meldung und Verwertung der Effizienzmaßnahmen +++ Wir beraten Sie gerne +++
- 1. Jänner 2015: Inkrafttreten §9 und § 10: Verpflichtungen für Unternehmen & Energielieferanten
- Meldung zur (bis 31.11 geplanten) Einführung Managementsystem (UMS oder EMS inkl. (internem) Energieaudit) oder
- innerhalb der 4 Jahresfrist: Energieaudit durchgeführt - Meldung der Ergebnisse durch Energieauditor oder Unternehmen
- 14. Februar: Meldungen Energieabsatz durch Energielieferanten
Gerne beraten und unterstützen wir Sie kompetent und unabhängig.
Dipl.-Ing. Gerhard Kerschbaumer
+43 699 11 35 75 08
Information zu Energieeffizienzmaßnahmen
Mindestkriterien für Energieaudits nach Energieeffizienzgesetz
+++ Die Mindestkriterien zum beschlossenen Energieeffizienzgesetz hier zum Download +++

Wir führen Energieaudits entsprechend der genormten Anforderungen (EN 16247-1) an ein Energieaudit von Qualität durch.
Energiemanagment: Interne und externe Energieaudits werden auch im Zusammenhang mit dem Aufbau, der Einführung und dem Betrieb von Energiemanagementsystemen (z.B. nach ISO 50001:2011) durchgeführt.
Ziel des Energieaudit ist unter anderem die messtechnische Erhebung und Quantifizierung des Energieeinsatzes und der damit verbundenen Energiekosten. Ein Energieaudit umfasst die wesentlichen Energieverbraucher und ist häufig die geeigneteste Basis, um rasch und effektiv Maßnahmen für Energieeffizienzverbesserungen identifizieren zu können.
Der Umfang und die tiefe eines Energieaudits kann je nach Zielsetzung sehr unterschiedlich sein und kann als internes Energieaudit (unterstützt durch erfahrene Experten und Energieberater) vom Energiebeauftragen im Unternehmen selbst oder von externen Auditoren und Energieexperten durchgeführt werden.
Zur Unterstützung und für Ihre Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung
per eMail unter office@ztk.at
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